Die Rehabilitation soll die Gesundheit der Patientin bzw. des Patienten bestmöglich wiederherstellen und Sie in den beruflichen und privaten Alltag wieder eingliedern. Die Voraussetzung ist, dass eine relevante Erkrankung mit körperlichen Einschränkungen bereits vorliegt, meistens im Anschluss an eine Krankenbehandlung oder eine Operation.
Der Bereich Orthopädische Rehabilitation umfasst Hüft-, Knie-, Schulter-, Hand-, Fuß- oder Wirbelsäulenoperation, nach konservativer Wirbelsäulenbehandlung, bei Gelenksdegeneration, Arthrose oder rheumatische Erkrankungen mit Beeinträchtigung und Minderung der Leistungsfähigkeit im Alltags und Berufsleben.
Die ambulante Rehabilitation findet berufsbegleitend anstelle eines stationären Aufenthaltes oder im Anschluss an eine absolvierte stationäre Rehabilitation statt. So kann die ambulante Therapie in Ihr vertrautes Umfeld und in Ihren Alltag integriert werden.
Wir bieten die Ambulante Rehabilitation für alle Versicherten der SVS und BVAEB an.
Therapieumfang
Phase II
6 Wochen Programm
3-4 Tage pro Wochea
60 Therapieeinheiten
Phase III
3-9 Monate Programm
1-2 Tage pro Woche
55-90 Therapieeinheiten
Therapieangebot
Physiotherapie
Ergotherapie
Unterwassertherapie
Massage und Entstauung
Kraft- & Ausdauertraining
Gymnastik
Entspannungsübungen
Ernährungsberatung
Elektrotherapie
Psychologie
Sozialberatung
Schulungen
Antragstellung
Die Allgemeinmedizinerin, der Allgemeinmediziner oder die Fachärztin bzw. der Facharzt (Spital oder Ordination) klärt die medizinische Notwendigkeit und stellt den Antrag auf ambulante Rehabilitation. Ambulante Rehabilitation in der Physiko- und Rheumatherapie können alle Patientinnen und Patienten sowie deren Mitversicherte beantragen, die SVS oder BVAEB versichert sind und im Berufsleben stehen.
Der Antrag ist über die jeweilige Krankenkasse zu stellen.
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